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Antrag im Rat der Stadt Monheim am Rhein: Änderung der Geschäftsordnung

Antrag:

Die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Monheim am Rhein wird mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert:

In §24 Absatz 2 wird hinzugefügt:

In Ergänzung zu Absatz (1) wird für den Rechnungsprüfungsausschuss der Verlauf der Sitzung in die Niederschrift aufgenommen (Verlaufsprotokoll). Bei Entscheidungen, die beispielsweise eine Abwägung, die Ausübung eines Ermessensspielraums oder eine Prognoseentscheidung beinhalten, sind in der Niederschrift die tragenden Erwägungen und die vorgenommenen Gewichtungen darzulegen und die jeweils beitragenden Personen zu nennen.“

Begründung:

In §6(5) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse in der Fassung vom

14.12.2022 heißt es Jeder öffentliche Teil der Sitzungen des Rates und der Ausschüsse – mit Ausnahme der Sitzungen des Rechnungsprüfungs-, des Wahl- und des Wahlprüfungsausschusses – wird in Bild und Ton aufgenommen und zeitgleich im Internet übertragen sowie anschließend dauerhaft zum nachträglichen Abruf im Internet zur Verfügung gestellt (Rats-TV).“  [Hervorhebung hinzugefügt]

Damit wird der Rechnungsprüfungsausschuss nicht im Rats TV gezeigt.

Nach § 24(1) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse werden in der Niederschrift von Ausschuss- und Ratssitzungen inhaltlich nur die behandelten Beratungsgegenstände, gestellten Anträge und die gefassten Beschlüsse, sowie Ergebnisse von Wahlen und Abstimmungsverhältnisse wiedergegeben (Ergebnisprotokoll). Der Verlauf der Diskussion oder die Beweggründe der einzelnen Fraktionen bzw. der Ausschussmitglieder in ihrem Abstimmungsverhalten gehen aus einem Ergebnisprotokoll nicht hervor.

Auch wurde der vormalige §24(5) der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse gestrichen, der es dem Protokollanten erlaubte eine Audioaufzeichnung der Sitzungen von Rat und Ausschüssen anzufertigen zur Unterstützung bei der Protokollführung.

Mit der aktuellen Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Monheim am Rhein hat die breite Öffentlichkeit keine Chance die Diskussionen und Entscheidungen in den Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschuss im Nachhinein nachzuvollziehen wie es in allen anderen regelmäßig stattfindenden Ausschüssen der Fall ist. Und weder die Ausschussmitglieder noch der Protokollführer haben bei fehlerhaftem Ergebnisprotokoll (zum Beispiel bei falsch wiedergegebenen Abstimmungsergebnissen) Anhaltspunkte für eine Korrektur.

Deshalb sollte die Ausnahme der Nichtübertragung des Rechnungsprüfungsausschuss im Rats TV durch eine Niederschrift kompensiert werden, die den Verlauf der Diskussion zu Entscheidungen im Rechnungsprüfungsausschuss mit protokolliert (Verlaufsprotokoll) - so wie es vor Einführung des Rats TV für alle Rats- und Ausschusssitzungen gang und gäbe war. Nur so sind auch die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschuss für eine breitere Öffentlichkeit leicht zugänglich und die Gründe für die Entscheidungen des Rechnungsprüfungsausschusses transparent.