22. November 2024 - Bürgerhaus Baumberg 19 Uhr - Wahlkreismitgliederversammlung zur Aufstellung des CDU-Bewerbers für die Bürgermeisterwahl 2025 in Monheim am Rhein sowie zur Vorbereitung der überört lichen Aufstellungsverfahren
Einladung zu einer Wahlkreismitgliederversammlung zur Aufstellung des CDU-Bewerbers
für die Bürgermeisterwahl 2025 in Monheim am Rhein sowie zur Vorbereitung der überörtlichen Aufstellungsverfahren
Im Hinblick auf die Kommunalwahl am 14. September 2025 laden wir Sie herzlich zu einer Mitgliederversammlung zur Aufstellung unseres Bewerbers für die Bürgermeisterwahl sowie zur Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern für die überörtlichen Aufstellungsverfahren ein .
Freitag, 22. November 2024, 19:00 Uhr,
Bürgerhaus Baumberg,
Humboldtstraße 8, 40789 Monheim am Rhein.
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Regularien
a) Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit
b) Wahl eines Versammlungsleiters
c) Genehmigung der Tagesordnung
d) Wahl eines Schriftführers für die nach dem Muster der Kommunalwahlordnung (KWahlO) anzufertigende Niederschrift
e) Wahl einer Wahlkommission zur Mandatsprüfung und Stimmzählung
f) Wahl einer Vertrauensperson und stv. Vertrauensperson für den nach dem Muster der KWahlO dem Wahlleiter einzureichenden Wahlvorschlag
g) Wahl von zwei Versammlungsteilnehmern, die neben dem Versammlungsleiter nach dem Muster der KWahlO an Eides statt versichern, dass die Wahl des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist
3. Hinweise und Feststellungen zum Aufstellungsverfahren
4. Bericht der Wahlkommission zum Ergebnis der Mandatsprüfung
5. Vorstellung und Wahl des Bewerbers für die Bürgermeisterwahl als gemeinsamer Bewerber von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP
6. Verlesen und Genehmigung der Niederschrift
7. Wahl von 6 Vertretern und Ersatzvertretern zur Kreisvertreterversammlung des CDU Kreisverbands Mettmann zur Aufstellung der Bewerber für die Landrats- und Kreistagswahl
8. Wahl von 6 Vertretern und Ersatzvertretern zur Kreisvertreterversammlung des CDU Kreisverbands Mettmann zur Wahl von Vertretern und Ersatzvertretern zur 60er-
Vertreterversammlung zur Aufstellung der Bewerberliste für die Verbandsversammlung LVR
9. Verschiedenes
10. Schlusswort und Ende der Veranstaltung
Wichtige Hinweise:
1. Bei form- und fristgerechter Einladung ist die Versammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig.
2. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit, damit Sie sich im Bedarfsfall im Tagungsbüro ausweisen können und die Mandatsprüfungskommission Ihre Stimmberechtigung erforderlichenfalls überprüfen kann.
3. Alle Ämter und Funktionen stehen unabhängig von der sprachlichen Bezeichnung selbstverständlich in gleicher Weise Frauen, Männern und diversgeschlechtlichen Menschen offen. Die Verwendung des generischen Maskulinums in dieser Einladung erfolgt lediglich zwecks besserer Lesbarkeit.
4. An der Wahl des Bewerbers für die Bürgermeisterwahl (TOP 5) können nur teilnehmen: - Mitglieder unseres CDU-Stadtverbands, die am Versammlungstag in Monheim am Rhein (=Wahlgebiet) wahlberechtigt sind, - sonstige Mitglieder der CDU Deutschlands, die am Versammlungstag im Wahlgebiet
(=Stadtgebiet) wahlberechtigt sind, aber einem anderen Parteiverband außerhalb des Wahlgebiets angehören. - Wahlberechtigt ist, wer am Versammlungstag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzt und mindestens seit dem 16. Tag vor der Versammlung in unserer Stadt (Wahlgebiet) seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
5. An der Wahl unter TOP 7 können nur die am Versammlungstag im Kreisgebiet zur Kommunalwahl nach Maßgabe des Kommunalwahlgesetzes wahlberechtigten Mitglieder unseres CDU-Stadtverbands sowie CDU-Mitglieder teilnehmen, die einem anderen CDU-Kreisverband angehören, im Sinne von Satz 1 aber im Gebiet unseres CDU-Stadtverbands wahlberechtigt sind.
6. An der Wahl unter TOP 8 können nur die am Versammlungstag im LVR-Gebiet zur Kommunalwahl nach Maßgabe des Kommunalwahlgesetzes wahlberechtigten Mitglieder unseres CDU-Stadtverbands sowie CDU-Mitglieder teilnehmen, die einem CDU Kreisverband außerhalb des LVR-Gebiets angehören, im Sinne von Satz 1 aber im Gebiet unseres CDU-Stadtverbands wahlberechtigt sind.
Nähere Hinweise zu den persönlichen Voraussetzungen hierzu im Einzelnen erfolgen in der Versammlung.