Anfrage der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Monheim am Rhein an den Bürgermeister
Am Tage der Europawahl wurde in Monheim am Rhein nicht geflaggt. Das hätte jedoch gem. Beflaggungsverordnung auf allen öffentlichen Gebäuden erfolgen müssen, und zwar mindestens mit der Bundesflagge und soweit möglich auch mit der Landes- und Europaflagge.
Deshalb stellt die CDU-Fraktion folgende Anfrage:
Warum wurde in Monheim am Rhein, entgegen dem Gesetz über das öffentliche Flaggen NRW und der Beflaggungsverordnung, die angeordnete Beflaggung am Tage der Europawahl unterlassen?
Wie gedenkt die Behördenleitung in Zukunft sicher zu stellen, dass die Verordnung künftig eingehalten wird?