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+++ Irreführende Information im Abgabenbescheid Grundsteuer +++

Januar 30, 2024

+++ Irreführende Information im Abgabenbescheid Grundsteuer +++

Im Schreiben zum Abgabenbescheid der Stadt Monheim wird dem Bürger die Anhebung der Grundsteuer A und B als zwingende Folge der gestiegenen Kreisumlage dargestellt  „… musste der Monheimer Hebesatz um 12,8% erhöht werden.“

Diese Behauptung ist eine Fehlinformation der Monheimer Bürgerschaft:

Es war eine POLITISCHE Entscheidung im Rat, die erhöhte Grundsteuer festzusetzen, die alleine mit der PETO-Mehrheit getroffen wurde. Es gibt keinen Automatismus zwischen der Festlegung der Kreisumlage durch den Kreis und der Erhebung der Grundsteuern der Stadt. Das ist völlig unabhängig voneinander. Für die Gewerbesteuer gilt genauso der erhöhte Kreisumlagehebesatz, und hier hat die Stadt entschieden, die höhere Umlage nicht an die Einzahler weiterzugeben.

Von der Grundsteuer-Erhöhung ist jeder Mieter, Wohnungseigentümer und Eigenheimbesitzer in Monheim betroffen. Warum die Stadt Monheim die um 0,7 Mio. € gestiegene Kreisumlage in 2024 bei geplanten 260 Millionen Euro Gewerbesteuer-Einnahmen unbedingt vom Bürger zurückholen will bleibt ihr Geheimnis. Wenn die Peto-Ratsmehrheit und der Bürgermeister sich bei den Ausgaben nicht mäßigen, dann hilft eben nur der Griff in die Tasche des Bürgers. 🤷‍♂️