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Antrag: Änderung der Altstadtsatzung zu Gunsten von Photovoltaikanlagen und Solaranlagen

Antrag:

Der § 16 „Photovoltaikanlagen/ Solaranlagen“ der Satzung der Stadt Monheim am Rhein über die äußere Gestaltung der Gebäude zum Schutz und zur Aufwertung der historischen Gestalt der Monheimer Altstadt vom 03.03.2022 („Altstadtsatzung“) wird wie folgt geändert:

„Solar- und Photovoltaikanlagen dürfen nicht an einer von der Straße her einsehbaren Stelle der Fassade angebracht werden. Je nach Größe, Gestaltung, Lage und Anbringungsort können sie jedoch zugelassen werden. Hierüber entscheidet der Ausschuss für Klima, Stadtplanung und Verkehr.“

Begründung:

Die Stadt Monheim will bis 2035 CO2-neutral werden, NRW und die Bundesrepublik Deutschland insgesamt bis 2045. Für die angestrebte CO2-Neutralität und die notwendigen CO2-Einsparungen ist die massenhafte Erzeugung alternativer Energie ein entscheidender Faktor. In der Ratssitzung am 25.09.2019 wurde sogar vom Rat der Stadt Monheim der Klimanotstand ausgerufen. Die Ausrufung des Klimanotstandes, wenn man ihn ernst meint, bedeutet dass der Eindämmung des Klimawandels höchste Priorität eingeräumt wird. Bei Entscheidungen müssen die Auswirkungen auf das Klima berücksichtigt werden und jene priorisiert werden, die den Klimawandel abschwächen. PV-Anlagen sind angesichts der geographischen Lage von Monheim am Rhein eine auch für Privatleute wirtschaftlich sinnvolle Möglichkeit, um klimaneutral Strom zu erzeugen. Förderprogramme für private PV-Anlagen wurden von der Monheimer Verwaltung in der Vergangenheit immer wieder mit der Begründung abgelehnt, sie seien per se wirtschaftlich, so dass keine Subventionierung nötig sei.

Die Monheimer Altstadt erstreckt sich über ein Gebiet von rd. 30 ha und weist eine relativ dichte Bebauung mit vielen Dächern auf und könnte somit einen großen Beitrag für Stromgewinnung über PV-Anlagen in Monheim bieten. Nach der bisherigen Fassung von §16 der Altstadtsatzung sind jedoch neue PV-Anlagen auf den Dächern der Häuser im Geltungsbereich der Altstadtsatzung nicht erlaubt. Dieses Verbot von PV-Anlagen in der Altstadt passt weder zum ausgerufenen Klimanotstand noch zur angestrebten CO2-Neutralität.

Anders als der Straße zugewandte Fassaden sind die meisten Dächer auch nicht von der Straße einsehbar, so dass das Erscheinungsbild der historischen Altstadt durch PV-Anlagen auf Dächern nicht wesentlich beeinträchtigt wäre.

In der Abwägung zwischen dem Erscheinungsbild der Monheimer Altstadt und dem Klimaschutz halten wir Klimaschutz – auch im Sinne des ausgerufenen Klimanotstandes - für wichtiger und beantragen deshalb mit der vorgeschlagenen Änderung der Altstadtsatzung, das Verbot von PV-Anlagen auf den Dächern der Altstadt aufzuheben, damit auch die Bewohner der Altstadt ihren Bedarf an fossilen Brennstoffen reduzieren können und damit  einen Beitrag zur Minderung der CO2-Emissionen in Monheim am Rhein und damit zum Klimaschutz leisten können.

Synopse:

Solar- und Photovoltaikanlagen dürfen nicht auf bzw. in der Dachfläche oder an einer von der Straße her einsehbaren Stelle der Fassade angebracht werden. Je nach Größe, Gestaltung, Lage und Anbringungsort können sie jedoch in Ausnahmefällen zugelassen werden. Hierzu muss eine detaillierte Abstimmung erfolgen. Hierüber entscheidet der Ausschuss für Klima, Stadtplanung und Verkehr.