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Die Greensill-Affäre und die politische Bewertung durch die CDU Monheim

Januar 02, 2022

Die Fakten zu Greensill und ihre Bewertung

Fakt 1. Die Stadt Monheim hatte zum Zeitpunkt der Insolvenz 38 Million Euro bei der Greensill Bank angelegt. Dieses Geld war nicht abgesichert durch einen Einlagensicherungsfonds. Dies war der Verwaltung bekannt. Mit der Insolvenz der Greensill Bank hat die Stadt Monheim dieses Geld verloren. Die Hoffnung besteht einen Teil der Summe in ein paar Jahren aus der Insolvenzmasse zurück zu bekommen.
Fakt 2. Es gibt eine Dienstanweisung des Bürgermeisters für die Finanzbuchhaltung der Stadt Monheim am Rhein aus dem Jahre 2010 zu Geldanlagen für das Liquiditätsmanagement. Die Dienstanweisung sieht keinerlei harte Vorgaben bezüglich der Geldanlage vor außer, dass das angelegte Geld bei Bedarf verfügbar sein soll und so anzulegen ist, dass Sicherheit vor Ertrag geht.
Fakt 3. Es gibt eine Anlagerichtlinie, die 2013 vom Stadtrat verabschiedet worden ist und besagt, dass kurzfristige, mittelfristige und langfristige Geldanlagen nicht bei Banken ohne Einlagensicherungsfond angelegt werden dürfen. In der Präambel heißt es wörtlich: „Diese Anlagerichtlinie stellt den vom Rat der Stadt Monheim am Rhein vorgegebenen Rahmen zum Umgang mit den städtischen Finanzanlagen dar, der bei der Umsetzung von der Verwaltung und den zu beauftragenden Finanzinstituten einzuhalten ist. Sie gilt sowohl für kurz-, mittel – und längerfristige Kapitalanlagen, als auch für die Anlage der unten näher definierten Liquiditätsreserve.“ Normalerweise gehen Beschlüsse des Rates den Dienstanweisungen des Bürgermeisters vor soweit sie den gleichen Regelungskreis betreffen.  

Dissens gibt es zwischen der Peto-Ratsfraktion und dem Bürgermeister auf der einen Seite und den Oppositionsparteien im Monheimer Stadtrat auf der anderen Seite darüber, ob die seit 2013 gültige Anlagerichtlinie auf die Art der Geldanlagen, die bei der Greensill Bank getätigt wurden, anwendbar ist oder nicht. Der Bürgermeister meint, das sei nicht der Fall, denn das angelegte Geld wäre dem Umlaufvermögen also dem Liquiditätsmanagement zuzuordnen und nicht dem Anlagevermögen. Hingegen würde die Anlagerichtlinie nur für das Anlagevermögen gelten. Die Peto Fraktion schließt sich dieser Auffassung an. Die Oppositionsparteien sind anderer Meinung. Sie können in der Anlagerichtlinie keine Unterscheidung zwischen Geldern aus dem Anlage- und Umlaufvermögen erkennen. Der   Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und die beauftragten Stellungnahmen zeichnen ein gemischtes Bild. Das innerhalb der Verwaltung unabhängige Rechnungsprüfungsamt sieht in den Anlagen bei der Greensill Bank einen Verstoß gegen die Anlagerichtlinie. Die von der Verwaltung langjährig beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und der Hausanwalt der Verwaltung tendieren dazu, dass die Anlagerichtlinie nicht auf die angelegten Gelder anwendbar sei, legen sich aber nicht endgültig fest und räumen ein, dass es auch eine andere Auslegung geben könne.

Die Peto-Mehrheit im Rechnungsprüfungsausschuss und im Rat hat den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes nicht anerkannt und sich mit ihrer Mehrheit in der Abstimmung mit ihrer Sichtweise durchgesetzt. Der ausdrückliche und wiederholte Wunsch aller anderen Parteien, eine wirklich neutrale und spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Erstellung eines unvoreingenommenen Rechtsgutachtens zu beauftragen, wurde stets von der PETO-Mehrheit im Stadtrat und vom Bürgermeister abgelehnt. Warum? Eine wirklich neutrale Aufarbeitung der Problematik ist offenbar nicht gewollt. Dennoch versucht man in der Presse und auf der eigenen Homepage den Eindruck zu vermitteln, dass man alles für eine möglichst gründliche Aufklärung des Sachverhalts tun wolle. Das Gegenteil ist jedoch der Fall.  

Eine gerichtliche Überprüfung des Sachverhalts könnte nur mit Ratsmehrheit beschlossen werden. Dazu wird es wohl angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Rat nicht kommen.