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Wie teuer darf Kunst sein?

September 02, 2020

In dem Konzept zur Anschaffung von Kunst im öffentlichen Raum sind die entsprechenden Grundsätze und Richtlinien festgeschrieben. In demkonzept Handlungs heißt es: "Die Neuschaffung bedarf eines Konzeptes, eines Budgets, der Abstimmung einzelner Bereiche, professionelles Handeln und fundierter Vorlagen, um Entscheidungsgremien, fachlich kompetent beraten, zu können". Dieses Konzept wurde zusammen mit einem konstanten Jahresbudget von 400.000 Euro ab dem Haushaltsjahr 2018 allein mit den Stimmen der PETO und des Bürgermeisters beschlossen. Aus diesem Etat sollen die Herstellungs-, Transport- und Aufstellungskosten und Künstlerhonorare finanziert werden.

Mit diesem Konzept, das für Transparenz sorgt, ist die CDU grundsätzlich einverstanden – nicht mit Höhe des Budgets. Erstaunlich ist nur, dass auch beim Bürgermeister und der PETO-Mehrheitsfraktion das von ihrem selbst befürworteten Konzept. Stattdessen wird in der Zeit folgende Kunstwerke anschaffen:

2018: "Haste Töne" (Kreisverkehr Bleer Straße/Berliner Ring): 126.000 €

2018: "Tanzende Häuser" (Kreisverkehr Monheimer Straße/Sandstraße): 140.000 €

2018: "Monheimer Geysir" (Kreisverkehr Krischer Straße/Kapellenstraße): Ursprüngliche Planung 415.000 € aktuell 600.000 €

2018: Lichtkunstkonzept für die Unterführung Heinestraße: 250.000 €

2019: "Leda" (Rheinpromenade): Ursprüngliche Planung 700.000 € aktuell 1.000.182,07€ inkl. Ausgaben der Kulturwerke GmbH ohne Ausgaben für Begleitausstellung, Catering, Bildband.

2019: Kunstwerk für Pfarrer Franz Böhm (Vorplatz Kirche St. Gereon): 250.000 €

2019: Kunst am Rathauscenter: 4 Millionen €

An diesem Beispiel zeigt sich ein tiefer Widerspruch im Reden und Handeln des Bürgermeisters und seiner PETO-Mehrheit gibt – unabhängig vom Kunstgeschmack und davon, ob man es sinnvoll findet so viel Geld in Kunst zu stecken.

Apropos Kunstgeschmack: Die Inzwischen-Genehmigung des Bürgermeisters im Alleingang ohne Fachleute in der Kunstkommission zu konsultieren, welche Kunstwerke angeschafft werden (siehe beigefügtes Bild des RP vom 25.06.2020)